Kosten

Zu Beginn des Mandates und auch bei einer Erstberatung wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Da das anwaltschaftliche Gebührenrecht kompliziert ist und für jeden Fall ein unterschiedlicher Arbeitsaufwand anfällt, werden die Kosten zu Beginn des Mandates individuell besprochen und eingeschätzt.

 

 

Kontakt      

 

 

 

Rechtsanwalt

Michael Karrasch

Fachanwalt für Familienrecht

Gartenstraße 11

82418 Seehausen

Oberbayern

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