Zu Beginn des Mandates und auch bei einer Erstberatung wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich bei außergerichtlicher und gerichtlicher
Vertretung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Da das anwaltschaftliche Gebührenrecht kompliziert ist und für jeden Fall ein unterschiedlicher Arbeitsaufwand anfällt, werden die Kosten
zu Beginn des Mandates individuell besprochen und eingeschätzt.