Kosten
Zu Beginn des Mandates und auch bei einer Erstberatung wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Da das anwaltschaftliche Gebührenrecht kompliziert ist und für jeden Fall ein unterschiedlicher Arbeitsaufwand anfällt, werden die Kosten zu Beginn des Mandates individuell besprochen und eingeschätzt.
Kontakt
Rechtsanwalt
Michael Karrasch
Fachanwalt für Familienrecht
Gartenstraße 11
82418 Seehausen
Oberbayern
Telefon 08841 48816-41
Telefax 08841 48816-42
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