Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge. Dabei sind zwei Bereiche zu unterscheiden:

 

Die vorsorgliche Gestaltung und Vorbereitung von letztwilligen Verfügungen zu Lebzeiten. Gerade in Patchwork-Familien besteht häufig ein erheblicher Beratungsbedarf, ebenso bei der Vererbung von Unternehmen und der Überlassung von Immobilienbesitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

 

Nach einem Todesfall erfolgt die Beratung und Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten nach einem Erbfall zur Klärung der Erbquote, der Geltendmachung von Auskunfts-, Ergänzungs- und Pflichtteilsansprüchen.

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Rechtsanwalt

Michael Karrasch

Fachanwalt für Familienrecht

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Oberbayern

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